AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle -auch zukünftigen- Verträge zwischen uns und dem Kunden, soweit nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart worden sind. Abweichenden Bedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

Das Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen und Auswahl der Erzeugnisse durch Weiterentwicklungen und aufgrund hoheitlicher Entscheidungen sind vorbehalten.

Preise

Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich in EURO ab Lager oder ab Werk ohne Verpack-ungs-, Versand- und Verladekosten. Sie erhöhen sich um den Tag der Lieferung geltenden Mehrwertsteuersatz. Verpackungskosten berechnen wir zum Selbstkostenpreis; die Rücknahme ist ausgeschlossen. Bei Aufträgen unter 200,- Euro berechnen wir eine Transportkosten-Pauschale in Höhe von 6,50 Euro.

Die Zahlung

Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto und innerhalb von 20 Tagen rein netto ohne jeden Abzug, falls nicht das Zahlungsdatum ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt ist. Im letzten Falle gilt das auf der Rechnung angegebene Datum. Bei Montage- und Reparaturrechnungen sowie für Verpackung oder Fracht rein netto ohne Abzug.

Verspätete Zahlungen oder Abweichungen von den Zahlungsbedingungen verpflichten den Käufer –unbeschadet unserer sonstigen Rechte- zur Vergütung der uns entstehenden Zinsen in Höhe von mindenstens 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz mindenstens aber 6% ohne daß der Verzug eingetreten sein muß. Leistungsort ist unsere Hauptgeschäftsstelle.

Gegenansprüche berechtigen den Käufer nur dann zur Zurückbehaltung oder zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.

Unsere Gesamtforderung aus allen mit den Kunden geschlossenen Verträgen wird sofort fällig bei

  • a) Abnahmeverweigerung der Ware – auch von Teillieferungen
  • b) Ablehnung geforderter Akzepte
  • c) Nichterfüllung von Verpflichtungen aus früheren Geschäften
  • d) Geschäftsveräußerungen
  • e) Für den Fall, daß eine Bank von uns entgegengenommene Wechsel des Kunden zu diskotieren ablehnt
  • f) Zahlungseinstellung oder Konkurs des Käufers

In den Fällen a) bis f) gelten alle vorgesehenen Rabatte, Bonifikationen ect. als verfallen, so daß der Käufer die in Rechnung gestellten Bruttopreise zu zahlen hat.

Sämtliche Zahlungen gelten als gegen die gesamte Kontoschuld abschlägig geleisteter. Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen auf die älteste Forderung zu verrechnen.

Die Lieferzeit

Unsere Lieferzeitangaben sind unverbindliche Richtwerte, da ein Teil unserer Produkte auftragsbezogen bzw. periodisch gefertigt wird. Die Lieferzeiten gelten ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Liefertag sind Arbeitstage ohne Samstag. Vorablieferungen sind gestattet. Für die Nichtausführung von Lieferungen oder Nichteinhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen haften wir auch, bei verbindlich zugesagten Lieferterminen und Fristen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die vereinbarten Termine sind jedoch abhängig von geordneten Arbeits- und Betriebsverhältnissen, wie auch von rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ankunft des Rohmaterials. Höhere Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung, Mobilmachung bei Krieg, Blockaden, Ein- und Ausfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer- und Verkehrssperren, Störungen des Betriebs oder des Transports und sonstige Umstände, die uns oder unseren Vorlieferanten die rechtzeitige Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich macht, berechtigen uns, die Lieferung hinauszuschieben oder nach unserer Wahl hinsichtlich des nichterfüllten Teils, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Kommen wir mit der uns obliegenden Lieferung aus anderen als den obengenannten Gründen in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, allerdings unter der Voraussetzung, daß er uns nach Ablauf von einer Woche ab dem vereinbarten Liefertermin eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und wir diese Nachricht ebenfalls fruchtlos verstreichen lassen.

Gewährleistung und Haftung

Mängel an unseren Lieferungen, zu denen das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind bei uns innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware -unter sofortiger Einstellung etwaiger Verwertung- schriftlich zu rügen. Der Kunde trägt für den Nachweis einer Vertragsverletzung durch den Lieferer, aus welchem Grunde auch immer, die Beweislast. Verdeckte Mängel müssen 10 Tage nach ihrer Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten nach Empfang der Lieferung, schriftlich erhoben werden. Mängel die sich erst bei der Verarbeitung zeigen, jedoch vor-her durch sachdienliche Versuche und Untersuchungen festgestellt werden können, gelten nicht als verdeckte Mängel. Nach Verarbeitung, Vermischung und dem Versand der Waren durch den Kunden, sind Mängelrügen ausgeschlossen.

Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl unentgeltlich durch Neulieferung Gewähr. Der Kunde hat das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages, wenn wir trotz Versuchs, wofür uns angemessene Zeit und Gelegenheit einzuräumen ist, nicht in der Lage sind, den beanstandeten Mangel zu beheben bzw. eine mangelfreie Lieferung zu erbringen. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Schadenersatz auch für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn die Ware inzwischen be- oder verarbeitet wurde.

Die Erhebung einer Mängelrüge berechtigt nicht zu Änderungen der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder zu einer Verzögerung der Zahlung.

Eigentumsvorbehalt

Erst mit Erfüllung unserer gegenwärtigen oder künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum auf Sie über.

Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs sind Sie berechtigt, Vorbehaltsware zu verarbeiten oder zu veräußern. Sollten Sie die Vorbehaltsware verarbeiten oder umbilden, so geschieht dies stets für uns als Hersteller. Bei Verbindung mit anderen Waren geht das Miteigentum auf uns über.

Alle von uns erbrachten Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gesamte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher -auch künftiger- Forderungen unsererseits gegenüber dem Käufer aus der bestehenden Geschäftsverbindung, gleich auch jeweiligen Saldenanforderungen, unser Eigentum.

Der Käufer darf bis zu diesem Zeitpunkt die Ware weder verpfänden noch anderen übereignen. Sollte die Ware in dieser Zeit gepfändet werden oder sollte die Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers beantragt werden, so hat der Käufer uns dies unverzüglich mitzuteilen und alles in seinen Möglichkeiten stehende zu tun, um die Pfändung wieder aufzuheben bzw. Vorbehaltsware aus der Konkursmasse aus- bzw. abzusondern. Die uns entstehenden Kosten für die Abwehr trägt der Kunde. Be- und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller. Ein Eigentumserwerb des Käufers gemäß § 950 BGB an der Vorbehaltsware ausgeschlossen. Der Käufer ist berechtigt, Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang und solange er uns gegenüber nicht im Rückstand mit Zahlungs- oder anderen Vertragsverpflichtungen ist, zu veräußern oder zu verarbeiten; er tritt jedoch seine so entstandenen Forderungen aus der Verarbeitung oder dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung und Verarbeitung bis zum jederzeit zulässigen und wirksamen Widerruf einzuziehen. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung der Kunden unberührt. Wir selbst werden die Forderungen jedoch so lange nicht einziehen, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

Nach der vollen Bezahlung all unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung, geht ohne weiteren Übertragungsakt das Eigentum der Vorbehaltsware sofort auf den Käufer über. Dasselbe gilt auch für die abgetretene Forderung des Käufers. Übersteigt der Wert unserer Sicherheit die gesicherte Forderung nachhaltig um mehr als 20%, so werden wir auf Verlagen des Käufers in soweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

Umtausch

Die Rücknahme oder der Umtausch ordnungsgemäß gelieferter, mangelfreier Ware, aus welchem Gründen auch immer, ist ausgeschlossen.

Ausschluß von Ansprüchen

Die Rechte und Ansprüche des Käufers sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Käufer nur zu, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind. Im Fall der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, einer positiven Vertragsverletzung bzw. einer Verletzung von Beratungs- oder sonstigen Pflichten haften wir, soweit nichts anderes geregelt ist, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

„Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.“

Sonstiges, Gerichtsstand

Sollten eine oder mehrere Vorschriften dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen im vollen Umfang wirksam.

Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand, und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozeß, ist Frankfurt am Main, soweit dies gesetzlich zulässig zu vereinbaren ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.

Zum guten Schluß

Unser Ziel ist es, Ihnen den besten Service zu bieten. Sollten Sie trotzdem einmal unzufrieden sein, lassen Sie es uns wissen. Sie können darauf vertrauen, daß wir gemeinsam eine für beide Partner akzeptable Lösung finden.

Ihr Team von Medi Kauf GmbH & Co. KG